Autoschmuck bei der Hochzeit
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?
Eine Hochzeit erfordert einiges an Planungsgeschick: Ihr müsst eine passende Location finden, euch um das Catering kümmern und natürlich eure Outfits für den schönsten Tag eures Lebens aussuchen. Damit am Ende alles stimmig ist, sollte natürlich auch das Auto entsprechend dekoriert sein, mit dem ihr nach dem Standesamt oder der Kirche unterwegs seid. Worauf man achten muss, damit die Verkehrssicherheit nicht durch den Autoschmuck bei der Hochzeit gefährdet wird und wann gegebenenfalls ein Bußgeld fällig wird, könnt ihr auf dem Ratgeberportal bussgeldrechner.org nachlesen.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Dekoration des Hochzeitsautos?
Wenn es darum geht, ein Auto für eine Hochzeit festlich herzurichten, kann man generell zwischen unzähligen Dekorationsideen wählen. Unter anderem könnt ihr bunte Schleifen anbringen, Blumengestecke auf der Motorhaube oder am Kofferraum befestigen oder Schilder mit euren Namen darauf oder dem Aufdruck "Just married" montieren.
Unabhängig davon, für welchen Autoschmuck ihr euch entscheidet, müsst ihr allerdings sicherstellen, dass ihr dabei nicht gegen die Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verstoßt. Daher gilt: Die Deko muss fest genug angebracht sein, damit sie während der Fahrt nicht verrutschen oder abfallen kann. Außerdem darf sie nicht in das Sichtfeld des Fahrers ragen. Darüber hinaus darf der Autoschmuck bei eurer Hochzeit weder die Beleuchtung des Fahrzeugs noch das Nummernschild verdecken.
Tauscht ihr das eigentliche Kennzeichen des Fahrzeugs komplett gegen ein "Just married"-Schild aus, dürftet ihr mit diesem Hochzeitsauto eigentlich gar nicht mehr im öffentlichen Verkehr unterwegs sein. Schließlich müssen Fahrer laut § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stets dafür sorgen, dass die Nummernschilder "gut lesbar" sind. Daher bietet es sich ein "Just married"-Schild eher für Fotos an. Während der Fahrt solltet ihr das amtliche Kennzeichen des Kfz verwenden.
Sonderfall Blechdosen: Dürfen sie angebracht werden oder nicht?
Leere Dosen, die mithilfe von Schnüren an der hinteren Stoßstange oder der Anhängerkupplung des Autos befestigt werden, gehören sozusagen zu den Klassikern bei der Autodeko für eine Hochzeit. Der Krach, der durch die Dosen erzeugt wird, sobald die frisch Vermählten losfahren, soll böse Geister vertreiben und dem Brautpaar so eine glückliche Zukunft zu zweit bescheren.
So romantisch diese Tradition dem einen oder anderen auch erscheinen mag: verkehrsrechtstechnisch kann sie leicht problematisch sein. Schließlich ist es gemäß § 30 Absatz 1 StVO verboten, bei der Nutzung von Fahrzeugen unnötig Lärm zu verursachen. Insbesondere wird in diesem Paragraphen darauf hingewiesen, dass es nicht einmal gestattet ist "Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen".
Da Blechdosen, die hinter dem Hochzeitsauto hergezogen werden, weitaus mehr Lärm verursachen als eine mit Schwung zugeworfene Autotür, ist es empfehlenswert, die Dosen nicht auf der gesamten Strecke am Auto befestigt zu lassen, sondern sie vielleicht nach einem oder zwei Kilometern abzunehmen.
Drohen Bußgelder bei vorschriftswidrigem Autoschmuck?
Wenn man beim Schmücken und Dekorieren des Hochzeitsautos gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt und erwischt wird, muss man sich logischerweise auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Möglich sind unter anderem diese Bußgelder:
- Mit einem Auto unterwegs zu sein, bei dem die Sicht des Fahrers beeinträchtigt ist, kostet 10 Euro.
- Ist das Nummernschild schlecht lesbar, muss man 5 Euro zahlen. Fehlt es hingegen komplett, weil es z.B. gegen ein "Just married"-Schild ausgetauscht wurde, steigt das Bußgeld direkt auf 60 Euro an.
- Verursacht ihr unnötigen Lärm bei der Nutzung des Hochzeitsautos (wie z.B. durch Blechdosen), werden 10 Euro fällig.
Dennoch gilt: Eine Hochzeit ist ein spezieller Anlass, weshalb sich die zuständigen Polizeibeamten häufig kulant zeigen und es bei einer Verwarnung belassen, sofern der Autoschmuck keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Übertreiben solltet ihr es damit also dennoch nicht, um auf der sicheren Seite zu sein!
Dieser Beitrag wurde uns vom "VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH" kostenfrei zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür!
Foto 1: Sandra Grunewald via Unsplash.com
Foto 2: Hong Son via Pexels.com
Foto 3: Cindy Baffour via Unsplash.com
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